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VG Stuttgart, 17.01.2002 - 19 K 4711/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Abschiebeschutz im Wege einer einstweiligen Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 04.11.1996 - 1 B 189.96
Ausländerrecht - Begriff der "sonstigen Mittel" i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG
Auszug aus VG Stuttgart, 17.01.2002 - 19 K 4711/01
In seiner Entscheidung vom 4.11.1996 (1 B 189/96, InfAuslR 1997, 156) setzt sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Ermittlung des Lebensunterhalts nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG auseinander, ohne eine Regel, wonach das 1, 5-fache des Regelsatzes zuzüglich der Mietkosten zu fordern wäre, zu erwähnen. - OVG Saarland, 21.01.1998 - 9 R 328/95
Sicherung des Lebensunterhaltes; Leistungen aus öffentlichen Kassen; Kindergeld; …
Auszug aus VG Stuttgart, 17.01.2002 - 19 K 4711/01
Es stellt entgegen der Rechtsauffassung der dortigen Kläger fest, dass ein Familiennachzug nicht in Betracht komme, wenn nicht zumindest der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG, der durch die nach § 22 BSHG festgesetzten Regelsätze konkretisiert wird, gesichert ist (ebenso: OVG des Saarlandes, Urt. v. 21.1.1998, - 9 R 328/95 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 10.03.2000 - 13 S 1026/99
Sicherungsfähigkeit eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch …
Auszug aus VG Stuttgart, 17.01.2002 - 19 K 4711/01
Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts (ebenso z.B. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.3.2000, - 13 S 1026/99 -, InfAuslR 2000, 378) setzt ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO in Fällen der vorliegenden Art voraus, dass der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis eine der Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 3 oder 2 AuslG auslöst und diese Fiktionswirkung mit der Entscheidung über den Antrag wieder entfällt. - VGH Baden-Württemberg, 16.08.2000 - 13 S 2186/99
Ehegattennachzug - Versagungsgrund
Auszug aus VG Stuttgart, 17.01.2002 - 19 K 4711/01
Mit der vom Gesetz vorgesehenen Maßgabe des § 17 AuslG müssen alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift vorliegen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.8.2000, - 13 S 2186/99 -, VGHBW-Ls 2000, Beilage 10, B 2-3).